Als Dachgeschoss werden baurechtlich Geschosse unterhalb des Daches und oberhalb des obersten Vollgeschosses bezeichnet, die die erforderliche Höhe für die Nutzung als Wohnräume aufweisen. Als Voraussetzung gelten hier zwei Drittel der Grundfläche des Geschosses als Vorgabe, von denen allerdings nur ein Teil als Wohnfläche gerechnet wird.
Welche Arten gibt es in Bezug auf das Dachgeschoss?
Grundsätzlich sind alle für gewerbliche oder wohnliche Zwecke genutzten Geschosse im Dachraum Dachgeschosse. Zu den Dachgeschossen zählen auch die Staffeldachgeschosse, bei denen das oberste Geschoss des Gebäudes auf einer oder mehreren Seiten räumlich vom darunterliegenden Geschoss zurückgesetzt ist. Diese Dachgeschossart findet man bei Penthouse-Geschossen oder Terrassenhäusern.
Das Penthouse im Dachgeschoss
Ein Penthouse im Dachgeschoss ist die Krönung von Luxus und Exklusivität. Diese großzügigen Wohnungen bieten nicht nur fast immer hochwertige Ausstattungen, sondern auch atemberaubende Ausblicke. Dachterrassen, große Fensterfronten und erstklassige Materialien machen Penthousewohnungen zu begehrten Immobilien.
Die verschiedenen Dachgeschossarten verdeutlichen die kreative Bandbreite, die Architekten und Designer nutzen, um aus dem Raum unter dem Dach ein einzigartiges Element in der Gestaltung von Wohn- und Arbeitsräumen zu machen. Von der traditionellen Gemütlichkeit bis zum modernen Luxus – das Dachgeschoss bleibt eine inspirierende Zone in der Architektur.