Eigentum ist ein grundlegendes Konzept im Rechtswesen, das die rechtliche Beziehung einer Person zu einem Gut oder einer Ressource beschreibt. Es bezeichnet das umfassende Recht einer Person, über eine Sache zu verfügen, sie zu nutzen, zu genießen und darüber zu entscheiden. Das Konzept des Eigentums ist in vielen Rechtssystemen verankert und bildet die Grundlage für wirtschaftliche Transaktionen, Handel und die Organisation der Gesellschaft.
Unterschied zwischen Eigentum und Besitz:
Obwohl die Begriffe „Eigentum“ und „Besitz“ oft synonym verwendet werden, besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen ihnen. Besitz bezieht sich auf die tatsächliche physische Kontrolle oder Inbesitznahme eines Objekts, während Eigentum das rechtliche Recht auf das Objekt darstellt. Mit anderen Worten, Besitz ist eine faktische Beziehung zu einem Objekt, während Eigentum eine rechtliche Beziehung ist.
Definition des Eigentums nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland definiert das Eigentum in den §§ 903 ff. In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Definition bezeichnet das Eigentum das umfassende Recht einer Person, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Es wird auch als das umfassendste Recht an einer Sache bezeichnet, das von Gesetzes wegen geschützt wird.
Gemäß § 903 BGB umfasst das Eigentum insbesondere das Recht, die Sache zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und andere von der Einwirkung auszuschließen. Diese Rechte sind jedoch nicht uneingeschränkt und unterliegen den gesetzlichen Beschränkungen und den Rechten anderer.
Das Eigentumsrecht ist in der deutschen Rechtsordnung von großer Bedeutung und bildet die Grundlage für zahlreiche zivilrechtliche Ansprüche und Transaktionen. Es schützt die Interessen von Einzelpersonen und trägt zur Stabilität und Rechtssicherheit in der Gesellschaft bei.
Was ist Immobilieneigentum?
Als Immobilieneigentum werden die Eigentumsrechte an einem Grundstück, einem grundstücksgleichen Recht oder einem Bauwerk bezeichnet. Das grundstückgleiche Recht wird juristisch wie ein Grundstück behandelt. Beispiele dafür sind:
Wohnungseigentum:
• Teileigentum
• Erbbaurecht
• Schiffseigentum
• Bergwerkseigentum
Der Eigentumserwerb ist gesetzlich geregelt und erfolgt erst durch notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch.