Entwicklungsmaßnahmen sind ein zentrales Instrument zur Neugestaltung von Ortschaften und Gemeinden gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere gemäß § 165. Ihr Hauptziel besteht darin, städtebauliche Entwicklungen zu initiieren, sei es die Neugestaltung ganzer Ortschaften oder spezifischer Gebiete innerhalb einer Gemeinde.
Städte kaufen Grundstücke für Entwicklungsmaßnahmen auf
Ziel von Entwicklungsmaßnahmen ist es, Orts- sowie weitere Teile einer Gemeinde durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gänzlich neu oder zum ersten Mal zu entwickeln. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 165 BauGB. Für gewöhnlich kaufen Gemeinden Grundstücke für Entwicklungsmaßnahmen auf. Geschieht das ausnahmsweise nicht, haben Grundstückseigentümer einen finanziellen Ausgleich zu leisten, der der Bodenwerterhöhung entspricht, die den Entwicklungsmaßnahmen geschuldet ist.
Entwicklungsmaßnahmen und die gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage in § 165 BauGB legt den Rahmen für diese Maßnahmen fest. Gemeinden erwerben in der Regel die Grundstücke für die Entwicklungsprojekte. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke verpflichtet, einen finanziellen Ausgleich zu leisten. Dieser Ausgleich entspricht der Bodenwerterhöhung, die durch die geplanten Entwicklungsmaßnahmen verursacht wird.
Ziele der Entwicklungsmaßnahmen
Die Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien, darunter die Gemeindeverwaltung, Eigentümer, Entwickler und potenzielle Nutzer der neuen Gebiete. Ziel ist es, eine nachhaltige, funktional und ästhetisch ansprechende Umgebung zu schaffen, die den Bedürfnissen und Anforderungen der Gemeinde und ihrer Bewohner entspricht.
Entwicklungsmaßnahmen können verschiedene Formen annehmen, von der Neugestaltung von Wohngebieten über die Schaffung von Gewerbegebieten bis hin zur Entwicklung von öffentlichen Grünflächen und Freizeiteinrichtungen. Dabei sollen Aspekte wie eine effiziente Nutzung des Raums, eine gute Verkehrsanbindung, eine ausgewogene Mischung von Funktionen und eine ansprechende Architektur berücksichtigt werden.