Der Grundstückskauf ist der Erwerb eines Grundstücks durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Der Kauf eines Grundstücks ist eine rechtlich komplexe Transaktion, die notariell beurkundet werden muss, um rechtswirksam zu sein.
Ablauf eines Grundstückskaufs
Vorbereitung Grundstückskauf
• Bedarfsermittlung: Bestimmung der Anforderungen und Präferenzen des Käufers bezüglich Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks.
• Finanzierung: Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. durch Eigenkapital oder Darlehen.
Grundstückssuche
• Recherche: Suche nach passenden Grundstücken über Immobilienportale, Makler, Zeitungsanzeigen oder Ausschreibungen.
• Besichtigung: Besichtigung und Bewertung potenzieller Grundstücke.
Prüfung Grundstückskauf
• Grundbuchauszug: Einsichtnahme ins Grundbuch, um Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte Dritter zu prüfen.
• Bebauungsplan: Überprüfung der im Bebauungsplan festgelegten Nutzungsmöglichkeiten und Bauvorschriften.
• Baulastenverzeichnis: Prüfung des Baulastenverzeichnisses auf eventuelle öffentliche Lasten und Einschränkungen.
Verhandlung und Kaufvertrag Grundstückskauf
• Kaufpreisverhandlung Grundstückskauf: Einigung über den Kaufpreis und sonstige Konditionen des Kaufs.
• Kaufvertragsentwurf: Erstellung eines Vertragsentwurfs durch einen Notar.
• Notarielle Beurkundung: Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar, um die rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten.
Abwicklung
• Zahlung des Kaufpreises für den Grundstückskauf: Überweisung des vereinbarten Kaufpreises an den Verkäufer.
• Auflassungsvormerkung: Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer als zukünftigen Eigentümer sichert.
• Eigentumsübertragung: Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung aller vertraglichen Bedingungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
• Notarielle Beurkundung: Der Grundstückskaufvertrag muss nach deutschem Recht notariell beurkundet werden (§ 311b BGB), um rechtswirksam zu sein.
• Grundbuchordnung (GBO): Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt gemäß der Grundbuchordnung.
• Bodenrecht: Regelt die Nutzung und Bebauung von Grundstücken.
• Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Regelt die Tätigkeit von Maklern und Bauträgern, die beim Grundstückskauf oft involviert sind.
Kosten
Beim Grundstückskauf fallen verschiedene Kosten an:
Kaufpreis: Der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Preis für das Grundstück.
Notarkosten: Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung.
Grunderwerbsteuer: Steuer auf den Erwerb von Grundstücken, deren Höhe sich nach dem Kaufpreis richtet.
Maklerprovision: Gebühren für die Vermittlung des Grundstücks durch einen Makler (falls ein Makler beteiligt ist).
Grundbuchkosten: Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers und die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Risiken und Absicherungen
Rechtsmängel: Durch gründliche Prüfung des Grundbuchs, Baulastenverzeichnisses und Bebauungsplans lassen sich Rechtsmängel vermeiden.
Finanzierungsrisiken: Sichere Finanzierung durch klare Absprachen mit der Bank und eventuell Bereitstellung von Eigenkapital.
Altlasten: Überprüfung des Grundstücks auf Altlasten oder Kontaminationen, die den Wert mindern oder die Nutzung einschränken könnten.
Vertragsbedingungen: Sorgfältige Prüfung aller Vertragsbedingungen und eventueller Klauseln zur Sicherung der Interessen beider Parteien.