Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges, weisungsfreies Gremium, das in Deutschland zur Ermittlung und Bewertung von Grundstückswerten und Immobilienpreisen zuständig ist. Diese Ausschüsse werden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte eingerichtet und setzen sich in der Regel aus Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen wie Immobilienbewertung, Stadtplanung, Architektur oder Vermessung zusammen. Ihre Aufgaben und rechtlichen Grundlagen sind im Baugesetzbuch (BauGB) sowie in den jeweiligen Landesvorschriften geregelt.
Der Gutachterausschuss hat folgende zentrale Aufgaben
Ermittlung von Bodenrichtwerten: Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist die Festlegung der Bodenrichtwerte. Diese geben den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für bestimmte Gebiete oder Nutzungsarten an und dienen als Orientierungshilfe für die Grundstückswertermittlung. Sie werden in der Regel alle zwei Jahre ermittelt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht.
Führung der Kaufpreissammlung: Der Ausschuss führt eine Kaufpreissammlung, in der alle notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge in seinem Zuständigkeitsbereich anonymisiert erfasst und ausgewertet werden. Diese Datenbasis ist eine wichtige Grundlage für die Markttransparenz und die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Erstellung von Verkehrswertgutachten: Der Gutachterausschuss kann auf Antrag Verkehrswertgutachten (auch Marktwertgutachten genannt) für Grundstücke und Immobilien erstellen. Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Veröffentlichung von Marktberichten: In vielen Fällen veröffentlicht der Gutachterausschuss Berichte zum Immobilienmarkt. Diese Marktberichte geben einen Überblick über die Entwicklung der Grundstücks- und Immobilienpreise in einem bestimmten Gebiet.
Bedeutung Gutachterausschuss für den Grundstücksmarkt
Die Arbeit des Gutachterausschusses ist von großer Bedeutung für die Markttransparenz auf dem Immobilienmarkt. Die Bodenrichtwerte und Marktberichte dienen nicht nur als Information für private Käufer und Verkäufer, sondern werden auch von Banken, Versicherungen, Steuerbehörden und Gerichten zur Bewertung von Grundstücken herangezogen. Darüber hinaus spielen die vom Gutachterausschuss festgestellten Werte eine Rolle bei der Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie bei Zwangsversteigerungen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse bildet das Baugesetzbuch (§§ 192–199 BauGB) in Verbindung mit den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Die Ausschüsse arbeiten unabhängig und ihre Mitglieder, meist ehrenamtliche Sachverständige, unterliegen keinen Weisungen von Behörden.