Ein Mieter hinterlegt beim Vermieter die Mietkaution (meist in Höhe von zwei bis drei Monatskaltmieten) als Sicherheit, um etwaige Schäden nach Auszug finanziell auszugleichen oder Mietausfälle zu zahlen. Die Mietkaution ist vom Vermieter zinsbringend anzulegen.
Mietkaution
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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