Öffentlich geförderte Wohnungen sind an diverse Auflagen gebunden (Bindungsrecht): Interessierte Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Vermieter sind an einen Mietpreis gebunden; das Gesetz besagt, es darf nur die Kostenmiete erhoben werden. Das Neuberechnen der Miete ist ausschließlich aufgrund geänderter Sätze seitens des Gesetzgebers möglich, was Mieterhöhungen einbezieht, ausgeschlossen sind allerdings Betriebs- bzw. Kapitalkosten. Die auch als Sozialwohnung bezeichneten Wohnungen werden durch öffentliche Mittel (Zuschüsse, Darlehen, etc.) finanziert und ihre zeitliche Befristung dauert solange an, bis die öffentlichen Mittel ausgeglichen sind.
Öffentlich geförderte Wohnungen
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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