Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erhält seine Zertifizierung von der Handwerkskammer, der IHK, tc. und hat im Rahmen seiner Vereidigung die Pflicht, ein Gutachten anzufertigen. Weitere Konsequenzen bei einer öffentlichen Bestellung:
Unabhängige, exakte, weisungsfreie und unparteiische Aufgabenerfüllung
Überwachen der Hilfskräfte
Aufgabenerfüllung geschieht persönlich
Melden relevanter Änderungen an die IHK
Aufbewahrungs-, Weiterbildungs-, Schweige- und Dokumentationspflicht
Ausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden
Haftungsausschluss ist bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen
Selbstbestimmung, ob Titel getragen wird oder nicht
Marketing nur entsprechend des Status‘
Auskunftspflicht über die Sachverständigentätigkeiten gegenüber der IHK zu Kontrollzwecken
Bei Verhinderungen ab drei Monaten werden Ausweis und Urkunde hinterlegt, wenn die Kammer dies verlangt