Aufgrund städtebaulicher Maßnahmen kann es zur vorzeitigen Auflösung von Pachtverträgen kommen. In diesen Fällen hat der Pächter entsprechend § 185 BauGB einen Anspruch auf eine Pachtaufhebungsentschädigung. Vermögensnachteile und Investitionsverluste, die mit der Auflösung des Pachtbetriebes oder der Entzug des Pachtgrundstücks für den Pächter einhergehen, sollen durch die Pachtaufhebungsentschädigung aufgefangen werden. Im Falle einer teilweisen Enteignung oder Umwidmung von Pachtgrundstücken ergibt sich eine Wertminderung des Restgrundstückes bzw. des Restpachtbetriebes, welcher bei der Entschädigung berücksichtigt werden muss. Die Wertminderung kann durch erforderliche Umwege oder infolge von Grundstücksdurchschneidungen entstehen.
Pachtaufhebungsentschädigung
Ähnliche Beiträge
Keine themenähnlichen Beiträge vorhanden.
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren