Das Pachtwertverfahren (PWV) wird genutzt, um die Jahresnettokaltmiete von einer gepachteten Immobilie oder einer Landpacht ermitteln zu können. Berücksichtigt werden die marktüblichen Liegenschaftszinsen, die der Kapitalisierung dienen, wofür die Restnutzungsdauer zugrundeliegt, nebst den Bewirtschaftungskosten. Letztere zieht man beim PWV vom erzielbaren Gesamtumsatz ab, sodass der Grundstücksreinertrag entsteht. Aus dem Grundstücksertragswert wird der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB festgestellt. Objekt- sowie vertragsspezifische Anpassungen sind wie der branchenübliche Basisumsatz beim Pachtwertverfahren zu berücksichtigen; verdeckte, offene und objekttypische Ertragswertkriterien werden als individuelle Besonderheiten berücksichtigt.
Pachtwertverfahren
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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