Durch eine Satzung legen Gemeinden Sanierungsgebiete förmlich fest. Eigentümer, deren Grundstücke und/oder Immobilien in einem Sanierungsgebiet liegen, müssen sich mit den Trägern der Sanierung auseinandersetzen, da die Verfügung und Bestimmung über ihre Grundstücke / Immobilien begrenzt ist. Gemäß § 136 ff. BauGB unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge einer besonderen Genehmigungspflicht. Städtebauliche Missstände werden mithilfe von stadtbaulichen Sanierungs-, also Ordnungs- und Baumaßnahmen, beseitigt. Oftmals weisen die Häuser im Sanierungsgebiet einen hohen Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsbedarf auf.
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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