Gemäß § 165 ff. BauGB werden städtebauliche Entwicklungsgebiete als solche definiert, in denen städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen wie z. B. eine besondere Infrastrukturmaßnahme durchgeführt werden sollen. Dies muss ein per förmlicher Satzung durch die Gemeinde festgelegter Bereich sein, in dem für etliche Rechtsvorgänge besondere Genehmigungspflichten bestehen können.
Städtebaulicher Entwicklungsbereich
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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