Zum Beweisschluss abweichende Amtsermittlung, erstellen von irreführenden Gutachten, überfordern vom richterlichen Verständnis, beantworten von Rechtsfragen, fachliche Selbstüberschätzung sowie nicht vorschriftskonformes Delegieren an Mitarbeiter gehören zu den Todsünden eines Sachverständigen.
Todsünden eines Sachverständigen
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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