Die Verkehrswertermittlung beim Überbau kommt zustande, indem folgende Rechnung durchgeführt wird:
Man bedient sich dem Wert des belasteten Grundstücks, hinzu kommt der Bodenwert vom Grundstück, das nicht überbaut ist. Der abgezinste Bodenwert vom überbauten Grundstück und der Barwert der Überbaurente werden hinzuaddiert. Das Gleiche gilt für den Gebäudewert ohne Überbau. Nun werden Abschläge abgezogen. Diese ergeben sich wiederum durch die Einschränkung. Das Ergebnis ist der Verkaufswert vom überbauten Grundstück.
Der Verkaufswert des Grundstücks, von dem der Überbau ausgeht, errechnet man nach einem anderen Prinzip:
Der Barwert der Überbaurente wird vom Bodenwert des Grundstücks mit Überbau abgezogen. Addiert hingegen werden der Gebäudewert inklusive Überbau und mögliche Zuschläge, die sich durch bessere Ausnutzung durch den Überbau ergeben, dies geschieht in Prozent.