Gemeinden müssen gemäß § 45 ff. BauGB Umlegungsgebiete in einem förmlichen Beschluss festlegen. Ein Umlegungsgebiet dient der Umsetzung bodenordnender Maßnahmen, damit eine plankonforme Nutzung von den Grundstücken verwirklicht werden kann. Umlegungsgebiete sind an Vorgänge gebunden, die eine besondere Genehmigung benötigen.
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren