Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird durch das Finanzamt ausgestellt. Mit dieser erhält der Käufer einer Immobilie eine schriftliche Bestätigung, dass er die Grunderwerbsteuer als Teil der Kaufnebenkosten vollständig bezahlt hat. Damit dient sie Käufern als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt. Ohne diese Bescheinigung wird das Amt die Umschreibung der Eigentümerschaft nicht vornehmen. Deshalb ist es nicht möglich, ohne die Vorlage der Bescheinigung den Immobilienerwerb abschließend durchzuführen. Sollte jedoch für eine anderweitige Eigentumsübertragung, beispielsweise im Zuge einer Erbschaft oder Schenkung, keine Grunderwerbsteuer anfallen, muss auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Wozu dient die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Mit der Vormerkung als neuer Eigentümer im Grundbuch erstellt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid. Diese Steuer muss der Käufer innerhalb von einem Monat an die zuständige Finanzbehörde entrichten. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt. Im Anschluss wird der Notar mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung löschen lassen. Erst dann wird der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Wann ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich?
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht nur für die eigentliche Eigentumsübertragung erforderlich. Auch in anderen Fällen muss diese Bescheinigung vorgelegt werden:
- Gewerbeanmeldung: Nur in bestimmten Branchen ist eine Bescheinigung erforderlich, beispielsweise wenn eine Genehmigungspflicht besteht.
- Erbschaften: Befindet sich der Wohnsitz des Erben im Ausland, wird die Bescheinigung benötigt. Ansonsten kann die Erbschaft nicht angetreten werden.
- Finanzierung: Die finanzierende Bank wird die Kaufsumme in der Regel nicht ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung überweisen.
Darüber hinaus existieren Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht nur für Steuern, sondern sie dienen bei Krankenkassen auch als Nachweise dafür, dass alle Beiträge bezahlt wurden.
Wie erhalte ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer beantragt werden. Der Steuerzahler darf dem Finanzamt keine Steuerzahlungen schulden. Zuständig für die Ausstellung ist die Grunderwerbstelle der Finanzbehörde. In der Regel übernimmt diesen Schritt der beauftragte Notar. Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird das Finanzamt eine Gebühr in Höhe von etwa 5 bis 15 Euro verlangen.