Grundstücke, bei denen die Außengrenzen vermessen wurden, jedoch nicht die innerhalb eines Hofraumes gelegenen, einzelnen Grundstücksflächen werden als ungetrennter Hofraum bezeichnet. Da die Teilflächen nicht katastermäßig erfasst wurden, sagt das Grundbuch in diesen Fällen über die genaue Größe und Lage nichts aus. Hier werden die Grundstücke nur als “Anteil an einem ungetrennten Hofraum” aufgeführt. Hauptsächlich findet man ungetrennte Hofräume in den neuen Bundesländern.
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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