Im Wohn- und Baubereich sind die Verwaltungskosten ein Punkt in der Kostenrechnung; eine konkrete Definition für diesen Begriff gibt es allerdings nicht, weil die Kosten, die beim Bewirtschaften von Unternehmen, Gebäuden und sonstigen Wirtschaftseinheiten nicht ganz klar abgegrenzt werden können. Ist es der Eigentümer selbst, der die zur Verwaltung zählende Arbeiten verrichtet, werden auch die durch ihn entstehenden Kosten den Verwaltungskosten hinzugerechnet. Gelder, die entstehen, wenn Grundstücke verwaltet werden, lassen sich unter dem Begriff Verwaltungskosten zusammenfassen. Dazu gehören beispielsweise: Einrichtungen, Arbeitskräfte, Aufsichtsgelder, Bürobedarfsartikel, Gebühren, Prüfungskosten sowie etwaige Verbandsbeiträge.
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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