Die 1982 erlassene Wärmeschutzverordnung wurde am 01. Januar 1995 durch die „Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden“ ersetzt, wird kurz aber noch immer Wärmeschutzverordnung genannt. Ziele sind das Reduzieren der Belastung der Atmosphäre mit klimarelevanten Gasen, allen voran CO2, das Schonen endlicher Energieressourcen aus fossilen Trägern (Erdgas, -öl, Kohle), energiepolitische Unabhängigkeit sowie das Schonen öffentlicher Kassen durch das Einsparen von Energie bei öffentlichen Gebäuden.
Wärmeschutzverordnung
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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