Die Ermittlung des Wertes von Wald ist ein kompliziertes Verfahren, das auf den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) beruht. Doch um sich ein Bild darüber machen zu können, was genau die Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) sind, muss man sich zunächst einmal ansehen, was Wald überhaupt genau ist. Der Gesetzgeber spricht im Zusammenhang mit Wald von allen mit Forstpflanzen bestockten Grundflächen. Er erweitert dies mit kahlgeschlagenen oder verlichteten Grundflächen, mit Lichtungen und Wildäsungsplätzen. Aber auch Waldwiesen fallen unter die Definition von Wald. Kleinere Grundstücke mit Baumgruppen zählen dagegen nicht zum Wald. Parkanlagen, Baumschulen oder bestockte Baulandflächen ebenfalls nicht.
Grundsätzlich geht es bei der Ermittlung des Waldwerts um den Verkehrswert. Diesbezüglich unterscheidet sich der Wald nicht von der Wertermittlung bei Immobilien. Berücksichtigt werden bei den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) zum einen der Wert des Bodens, zum anderen der des Waldbestandes, also den Bäumen. Dabei wird von dem Verkaufspreis ausgegangen, der am Stichtag nach den rechtlichen Gegebenheiten erzielt werden würde. Zu den Faktoren, die den Wert beeinflussen, zählen die Lage des Waldes. Es ergeben sich andere Werte, je nachdem, ob sich der Wald sich nahe einer Siedlung befindet oder eines Ballungszentrums oder aber unweit von Erholungsgebieten. Die Größe des Waldes spielt selbstverständlich eine Rolle, außerdem der Holzbestand, Erholungsfunktionen und sogenannte andere rechtliche Gegebenheiten.
Genaue Vorgaben muss auch das Gutachten erfüllen. Es muss eine sehr genaue Gliederung und eine Zusammenfassung über die Eigenschaften des Waldes enthalten. Nicht nur die Fläche und der Eigentümer müssen im Gutachten nachgewiesen werden. Auch das Klima oder die Verkehrslage fließt in die Bewertung mit ein. Darüber hinaus witterungsbedingte Gefahren oder die Präsenz besonderer Insekten. All das wirkt sich auf den Verkehrswert des Waldes aus.
Da viele weitere Faktoren hinzukommen und zahlreiche komplexe Formeln angewendet werden müssen, um den Vorgaben der Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) nachzukommen, ist eine Bewertung nur durch ausgebildetes Fachpersonal möglich.