Das Wegerecht erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, auf einem fremden Grundstück einen Geh- oder Fahrweg als Durchfahrt zu benutzen. Ein wäre zum Beispiel, dass das eigene Grundstück nur über das Nachbargrundstück erreichbar ist. In der Praxis führt das Wegerecht oft zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn. Der Gesetzgeber regelt daher die Wegerecht Pflichten, die gerichtlich eingefordert werden können. Die Ausübung des Rechts muss so schonend wie möglich erfolgen und ist auch mit Pflichten verbunden. Zu den Wegerecht Pflichten gehört unter anderem die Streupflicht im Winter und die Instandhaltung des Weges.
Welche Arten der Wegerechte gibt es?
Das Wegerecht kann privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich begründet werden. Bei der privatrechtlichen Begründung wird unterschieden in:
- eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen
- Bestellung einer Grunddienstbarkeit
- Notwegerecht
Wurde das Recht auf Durchfahrt oder Durchgang zwischen zwei Personen vertraglich vereinbart, ist es auch an die beiden Vertragsparteien gebunden. Verkauft einer der Vertragspartner seine Immobilie, erlischt automatisch das Wegerecht.
Bestellung einer Grunddienstbarkeit
In diesem Fall handelt es sich um ein dingliches Recht, das über einen etwaigen Eigentümerwechsel hinaus Bestand hat. Grundsätzlich muss dieses Recht im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragen werden.
Notwegerecht
Das Notwegerecht tritt in Kraft, wenn der Grundstückszugang weder durch eine öffentliche Straße noch im Rahmen einer Dienstbarkeit zu Lasten von Nachbargrundstücken möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn Grundstücke geteilt werden und das hintere nicht über einen Zugang zur Straße verfügt. Hier greift das gesetzliche Notwegerecht. Ein Gericht muss entscheiden, wo dieses Notwegerecht wahrgenommen werden darf und wie der duldende Grundstückseigentümer entschädigt werden muss.
Auswirkungen einer Eintragung im Grundbuch auf den Immobilienwert
Die Eintragung eines Wegerechts im Grundbuch mindert den Wert des Grundstücks, da die Verfügungsgewalt eingeschränkt ist. Ein gerichtsfestes Immobiliengutachten von Experten wie der Ruof Immobilienbewertung bezieht derartige im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten bei der Immobilienbewertung selbstverständlich mit ein.