Zur Marktwertermittlung von Immobilien wird das Zielbaumverfahren genutzt, das als sogenannte Nutzwertanalyse dem indirekten Vergleichswertverfahren ähnelt. Der Vergleich von Merkmalen zu bewertender Grundstücke mit Vergleichsgrundstücken auf Basis der WertV inklusive dem Berücksichtigen von etwaigen Abweichungen ist Inhalt des Zielbaumverfahrens. Abweichungen sind zu gliedern und mittels Punktesystem in Form von Ab-/Zuschlägen zusammenzufassen.
Zielbaumverfahren
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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