Zustandsmerkmale sind laut §§ 4 und 5 WertV: Flächen von Land-/Forstwirtschaft, Rohbau-, Bauerwartungs-, baureifes sowie begünstigtes Agrarland, Maß sowie Art von der baulichen Nutzung, Belastungen und Rechte, die wertebeeinflussend sind, abgabe-/beitragsrechtlicher Zustand, Wartezeit, Lagemerkmale und die tatsächlichen Eigenschaften nebst Beschaffenheit, zum Beispiel: Größe/Gestalt des Grundstücks, Bodenbeschaffenheit, Nutzbarkeit sowie tatsächliche Nutzung, Umwelteinflüsse und auch der Zustand von baulichen Anlagen.
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren