Die Anlässe, bei denen eine fachmännische Immobilienwertermittlung in Auftrag gegeben werden sollte, sind vielfältig. Es umfasst alle Arten von Vermögenstransaktionen, beispielsweise bei Scheidung, Erbschaft oder sonstigen Übernahmen innerhalb der Familie. Daneben sind im privaten Bereich der Kauf und Verkauf eines Hauses die häufigsten Gründe dafür, seine Immobilie bewerten zu lassen. Es schützt Sie vor überteuerten Käufen bzw. vor einem „Verkauf unter Wert“. Auch bei Fragen rund um die Themen Vermögensaufstellung und Gutachtenprüfung ist eine Immobilienbewertung erforderlich.
Bei den gewerblichen Immobilien werden Sachverständigengutachten benötigt, um Anteilsbewertungen für die Gesellschafter vorzunehmen oder Renditeprognosen für potentielle Investoren zu ermöglichen. Ebenso wird ein Verkehrswertgutachten notwendig, wenn es um die Feststellung des Bilanzwerts von Liegenschaften und Fragen der Beleihung im Zusammenhang mit Baufinanzierungen geht.
Sowohl im privaten wie auch gewerblichen Bereich sind Sachverständigengutachten erforderlich im Zusammenhang mit Versteigerungen, Enteignungen und Entschädigungen. Sollen Versicherungen abgeschlossen oder verändert werden, müssen Sie als Eigentümer ebenfalls genaue Kenntnis des Werts Ihrer Liegenschaft haben.
Bei jeder Art von Rechtsstreitigkeiten, aber auch im außergerichtlichen Bereich sollten Sie Ihre Immobilie bewerten lassen. Sie benötigen ein gerichtsfestes Gutachten Ihrer Immobilie, oder ein Gegengutachten, mit denen Sie Ihre Rechte sichern können.