Das Grundbuch hält die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien fest. Dabei ist die erste Abteilung des Grundbucheintrags besonders wichtig, denn sie gibt Auskunft darüber, wer der Alleineigentümer einer Immobilie ist. Wurde dort nur eine einzelne Person als Eigentümer benannt, handelt es sich um einen Alleineigentümer.
Durch die Heirat eines Alleineigentümers wird eine zweite Person Eigentümer einer Immobilie. Der Grundbucheintrag muss entsprechend angepasst werden. Die Miteigentümerschaft kann auf verschiedene Weise realisiert werden.
Eigentümergemeinschaft oder Schenkung
Eine Möglichkeit wäre, dass der bisherige Alleineigentümer eine Schenkung an seine tätigt. Die Ehefrau erhält somit einen Anteil an der Immobilie und wird als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Ehefrau und der Alleineigentümer gemeinsam eine Eigentümergemeinschaft bilden. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Miteigentümerschaft, bei der beide Personen zu gleichen Teilen Eigentümer der Immobilie sind. Die Eigentümergemeinschaft wird im Grundbuch entsprechend eingetragen.
Notarielle Beglaubigung der Änderungen
Wichtig zu beachten ist, dass eine Änderung des Grundbucheintrags immer notariell beglaubigt werden muss. Ein einfacher handschriftlicher Zusatz im Grundbuch reicht hierbei nicht aus. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, ob eine Miteigentümerschaft gewünscht ist und diese rechtzeitig bei einem Notar zu beantragen, sofern keine Alleineigentümerschaft mehr gewünscht ist.
Ehevertrag als Absicherung
Es gibt auch Fälle, in denen eine Miteigentümerschaft nicht gewünscht ist. In diesem Fall bleibt der bisherige Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen und die Ehefrau hat keinerlei Ansprüche auf die Immobilie. Es ist jedoch ratsam, in einem solchen Fall einen Ehevertrag aufzusetzen, um die finanzielle Absicherung der Ehefrau im Falle einer Trennung oder Scheidung zu gewährleisten.
Fazit zur Alleineigentümerschaft
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Alleineigentümer im Grundbuch als einziger Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist. Sollte dieser später heiraten und eine Miteigentümerschaft gewünscht sein, muss der Grundbucheintrag entsprechend angepasst werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie eine Schenkung oder die Bildung einer Eigentümergemeinschaft. Eine Änderung des Grundbucheintrags muss immer notariell beglaubigt werden.