Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) früher als Zulassungsbescheid bekannt und heute eine Bescheinigung, die Bauprodukte und -arten auf ihre Verwendbarkeit prüft. Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin ist dafür verantwortlich, diese Zulassungen auszustellen.
Was ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Baurechts. Sie bestätigt, dass ein bestimmtes eine bestimmte Bauart oder ein Bauprodukt den Anforderungen der Bauordnung entspricht und sicher verwendet werden kann und darf. Die Zulassung ist jedoch nicht nur eine Bestätigung der Verwendbarkeit, sondern auch ein Qualitätsnachweis. Nur Produkte und Bauarten, die sich in Prüfungen bewährt haben und den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen, erhalten eine AbZ.
Welche Produkte und Bauarten benötigen eine AbZ?
Grundsätzlich muss jedes Bauprodukt und jede Bauart, die in Deutschland verwendet werden sollen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben. Dies gilt auch für Produkte, die aus dem Ausland importiert werden. Hierbei ist es egal, ob es sich um kleine oder große Bauelemente handelt. Die AbZ bescheinigt, dass das Produkt oder die Bauart den aktuellen Anforderungen des Bauordnungsrechts entspricht. Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, sind in den Bauordnungen der Bundesländer Vorgaben zur Zusammenfügung von Bauprodukten und -teilen geregelt. Diese Vorschriften werden in der allgemeinen Bauartgenehmigung, kurz aBG, festgehalten. Die aBG regelt Aspekte wie Planung, Bemessung, Ausführung, Betrieb und Wartung von baulichen Anlagen. Seit 2017 ersetzt die aBG die Zulassung für Bauarten. In den meisten Fällen wird die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, kurz AbZ, zusammen mit der aBG erteilt. Es ist jedoch auch möglich, nur eine AbZ oder nur eine ABG zu beantragen, je nach Bedarf.
Was ist das Deutsche Institut für Bautechnik?
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine Bundesanstalt, die für die technische Zulassung und Überwachung von Bauprodukten und Bauarten zuständig ist. Es prüft die Bauprodukte und Bauarten auf ihre Verwendbarkeit und Sicherheit und stellt bei positivem Ergebnis die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aus. Das in Berlin ansässige Institut, ist somit für die Prüfung und Zulassung von Bauprodukten wie auch Bauarten in ganz Deutschland zuständig.
Fazit
In Deutschland ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) eine der wichtigsten Voraussetzung für den Einsatz von Bauarten und Bauprodukten. Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin ist für die technische Prüfung und Zulassung von Bauprodukten und Bauarten zuständig und vergibt die AbZ. Diese ist ein wichtiger Qualitätsnachweis und bestätigt, dass das Produkt oder auch die Bauart den Anforderungen des Bauordnungsrechts entspricht.