Für einige Arbeitnehmer ist ein Arbeitgeberdarlehen eine kostengünstige Möglichkeit, einen Kredit zu erhalten. Viele Arbeitgeber bieten ein Darlehen als Teil der freiwilligen sozialen Zusatzleistungen an. Es gibt jedoch keinen rechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers. Arbeitgeberdarlehen müssen steuerlich berücksichtigt werden. Trotzdem sind zahlreiche Arbeitgeber bereit, Arbeitgeberdarlehen für die Bindung ihrer Mitarbeiter anzubieten. Der Arbeitnehmer hat den Vorteil, dass ein Darlehen von einem Arbeitgeber normalerweise zinslos ist, zumindest aber zinsgünstiger als ein Bankdarlehen. Die monatlichen Raten werden direkt vom Gehalt abgezogen. Jedoch sind Arbeitgeberdarlehen eher kleine Darlehen mit niedrigen Summen.
Wann machen Arbeitgeberdarlehen Sinn?
Ein Arbeitgeberdarlehen kann Sinn machen, wenn renoviert werden muss oder wenn zum Beispiel ein Immobiliensachverständiger bezahlt werden muss. Auch wenn bei einem Haus eine Anzahlung geleistet werden soll oder Eigenkapital eingebracht werden muss, kann ein solches Darlehen durchaus Sinnvoll sein.
Arbeitgeberdarlehen und Jobkündigung
Ein Arbeitgeberdarlehen muss selbstverständlich auch dann wieder zurückgezahlt werden, wenn die Arbeitsstelle gekündigt wird. Es befreit nicht von der Schuldlast gegenüber seinem Arbeitgeber. Wer sich ein Darlehen holt bei einem Arbeitgeber und tags darauf kündigt und die Schulden nicht zurückzahlt, kann selbstverständlich dafür rechtlich belangt werden. Zudem ist auch zu überlegen, wie das eigene Arbeitsverhältnis konstituiert ist. Werden andere Ansprüche an den Arbeitnehmer gestellt, wenn dieser sich ein Arbeitgeberdarlehen holt oder bleibt die Erwartung an die Arbeitsleistung gleich? Nur derjenige sollte sich ein Darlehen bei seinem Arbeitgeber holen, der ein gutes Arbeitsverhältnis hat. Niemand sollte sich durch ein Darlehen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber begeben.
Modalitäten
Am besten lässt sich der Arbeitnehmer das Darlehen per Extraüberweisung neben dem Gehalt auszahlen und macht einen genauen Vertrag mit dem Arbeitnehmer über die Summe und die Rückzahlungsmodalitäten. Im ungünstigsten Fall lässt sich der Arbeitnehmer das Darlehen über die normale Gehaltszahlung auszahlen. So läuft das Arbeitgeberdarlehen nicht separat und wird im schlimmsten Falle mitversteuert. Am besten lassen Sie sich vorher dazu beraten und sprechen die Vorgehensweise genau ab, um böse Überraschungen zu vermeiden.