Im Architektenvertrag wird festgelegt, welche Architektenleistungen gegenüber dem Bauherrn erbracht werden soll. Das Leistungsspektrum des Architekten umfasst alles von Grundfestlegungen über Vorplanungen bis hin zu Masterplänen, sämtlichen Berechnungen, Planungskonzepten und Zeichnungen, die für Architekturprojekte erforderlich sind. Die Genehmigungsplanung kann auch komplett vom Architekten übernommen werden. In diesem Fall ist er für die Einreichung von Bauanträgen und die Beantragung von Baugenehmigungen zuständig. Weitere Leistungen umfassen die Erstellung von Zeichnungen, Kosten- und Massenberechnungen, die Führung von Leistungsverzeichnissen oder Raumbüchern sowie die gesamte Bauleitung und Abrechnung von Bauvorhaben.
Suchen Sie sich bei Bauvorhaben schon sehr früh einen Architekten
Bei jeder Art von Bauprojekt wird dringend empfohlen, so früh wie möglich einen Architekten zu konsultieren. Im gemeinsamen Gespräch wird durch den Architekten festgestellt in welche Richtung die Vorstellungen des Kunden gehen. Zu den Architektenleistungen gehört es die notwendigen Planungsunterlagen und Informationen beim Bauamt einzuholen und er informiert über die architektonischen Möglichkeiten des Grundstücks, wie zum Beispiel auch die mögliche Art und Größe des zu bauenden Gebäudes.
Zehn Architektenleistungen
1. Projektentwicklung
2. Entwurfsplanung
3. Entwurfszeichnung
4. Projektmanagement
5. Kostenermittlungen und die dazu gehörigen eventuellen Ausschreibungen
6. Ablieferung von Skizzen
7. Bauleitung
8. Tragwerkplanung
9. Digitalisierung von Zeichnungen und Dokumenten
10. Nachweise zum Schall- und Wärmeschutz Energieeffizienzermittlung (EnEV)