Die Baugrenze ist ein zentrales Element im Bebauungsplan (B-Plan) und bestimmt die überbaubaren Grundstücksflächen ohne Nebengebäude. Anwendung findet dieses Instrument, um die Positionierung eines Gebäudes nach städtebaulichen Vorgaben zu gewährleisten und die Gebietsverträglichkeit zu wahren. In einem B-Plan erscheint die Eingrenzung als blaue eingezeichnete Linie. Ist ein solcher Bereich nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für ein Grundstück festgelegt, dürfen Hauptgebäude oder abgesetzte Gebäudeteile nicht die Baugrenze überschreiten. Sie stellt die äußerste Begrenzung der bebaubaren Fläche dar, an die Bauherren herangehen dürfen, aber nicht zwingend müssen. Es ist gestattet, mit dem Bauvorhaben hinter der Eingrenzung zurückzubleiben, nicht zulässig ist hingegen das Überschreiten nach vorne.
Ausnahmen der Baugrenze häufig bei Vorbauten
Wer ein Haus kaufen oder bauen möchte, unterliegt der Verpflichtung, das Gebäude entsprechend der bauordnungsrechtlichen Vorschriften innerhalb der angegebenen Grenzflächen aufzustellen. Die Baugrenze zu überschreiten ist nur dann erlaubt, wenn das Bauamt dies als städtebaulich vertretbar und außer Betracht zu lassend einstuft. In Ausnahmefällen können außerhalb der Baugrenze geringfügig hervortretende Bauteile genehmigt werden, unter ihnen Vorbauten wie:
• Balkone
• Erker
• Schilder oder
• Eingangsstufen und deren Überdachung
Baugrenze und Baulinie: Ein Leitfaden zur Unterscheidung
Beim Thema Bauen und Planen sind Begriffe wie „Baugrenze“ und „Baulinie“ von großer Bedeutung. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Gebäuden und der Nutzung von Grundstücken. In diesem Lexikonbeitrag werden wir den Unterschied zwischen Baugrenzen und Baulinien aufzeigen.
Baugrenze: Raumplanung und Abstandsregelungen
Die Baugrenze bezeichnet den äußersten Rand eines Grundstücks, bis zu dem ein Bauwerk errichtet werden darf. Sie ist in Bauplänen und Bebauungsplänen festgelegt und dient dazu, die räumliche Anordnung von Gebäuden zu regeln. Die genaue Position der Baugrenze kann je nach örtlichen Bauvorschriften variieren.
Baugrenzen dienen mehreren Zwecken:
Abstandsregelungen: Baugrenzen sorgen dafür, dass zwischen den Gebäuden auf benachbarten Grundstücken ein Mindestabstand eingehalten wird. Dadurch wird die Privatsphäre gewahrt und Lärm sowie Schattenwurf minimiert. Abstandsflächen dienen auch zur Belüftung der Gebäude und sind sehr wichtig für die Bausubstanz.
Straßenbild und Ästhetik: Baugrenzen tragen zur Gestaltung des Stadtbildes bei, indem sie die Ausrichtung und Platzierung von Gebäuden in einer harmonischen Weise lenken.
Erschließung und Infrastruktur: Baugrenzen können auch Einfluss auf die Planung von Zufahrten, Gehwegen und Grünflächen haben, um eine gut durchdachte Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten.
Baulinie: Sichtbare Grenze und Gestaltungselement
Die Baulinie hingegen bezieht sich auf die sichtbare Linie, die auf dem Grundstück die Grenze zwischen bebauten und unbebauten Bereichen markiert. Sie ist oft als Frontlinie der Gebäude auf einer Straße erkennbar. Die Baulinie kann von den kommunalen Bauvorschriften vorgegeben oder in Bebauungsplänen festgelegt werden.
Die Baulinie beinhaltet folgende Aspekte:
Architektonische Harmonie: Die Einhaltung der Baulinie verleiht Straßen ein einheitliches und ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild, da die Gebäudefronten in einer Linie ausgerichtet sind.
Stadtplanung: Die Baulinie kann auch zur Schaffung von Raum für Fußgängerwege oder Grünflächen beitragen, was die Lebensqualität in einer Gemeinde verbessern kann.
Öffentlicher Raum: Die Baulinie beeinflusst den öffentlichen Raum und wie dieser von den Bewohnern genutzt wird. Sie kann das Straßenbild prägen und den Charakter eines Viertels formen.
Der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie ist von entscheidender Bedeutung für eine wohlüberlegte Stadtplanung und Architektur. Während die Baugrenze den äußersten Punkt definiert, bis zu dem gebaut werden darf, legt die Baulinie die Position fest, an der die Gebäude auf einem Grundstück beginnen sollten. Beide Konzepte arbeiten zusammen, um städtische Räume funktional, ästhetisch ansprechend und lebenswert zu gestalten.
Baunutzungsverordnung
Ist laut Baunutzungsverordnung eine Baulinie im Bebauungsplan vorgesehen, muss das Gebäude genau auf dieser Grenzlinie errichtet werden – weder das Über- noch Unterschreiten ist zulässig. Baulinie und Baugrenze sind wichtige Arbeitshilfen, um die planungsrechtlichen Regelungen der zugrundeliegenden Landesbauordnung zu berücksichtigen. Dank einer Baugrenze wird beispielsweise die Nachbarschaft davor geschützt, dass das neu errichtete Haus den Einfall von Sonnenlicht beeinträchtigt. In einem neueren Bebauungsplan finden sich zumeist aber auch Bestimmungen zum Baumschutz. Die Festsetzungen reglementieren nicht nur, welches Grundstück als Bauland ausgewiesen ist. Sie können auch anordnen, ob Bäume erhalten oder gepflanzt werden sollen und ebenso eine Begrünung von Fassaden oder Dächern anweisen.