Eine „bauliche Anlage“ ist ein rechtlicher Begriff, der in Deutschland verwendet wird, um dauerhafte, ortsfeste Konstruktionen oder Gebäude zu beschreiben. Diese Definition ist von besonderer Bedeutung im Baurecht und in der Bauleitplanung.
Merkmale einer baulichen Anlage:
1. Dauerhaftigkeit: Eine bauliche Anlage zeichnet sich durch ihre Beständigkeit und Langfristigkeit aus. Sie ist dazu gedacht, über einen längeren Zeitraum hinweg zu existieren und ihren Zweck zu erfüllen.
2. Ortsfestigkeit: Eine bauliche Anlage ist an einen bestimmten Ort gebunden und kann nicht ohne weiteres verschoben werden. Sie ist fest mit dem Boden oder anderen Bauwerken verbunden.
3. Selbstständige Nutzung: Bauliche Anlagen sind eigenständige Einheiten, die unabhängig genutzt werden können. Beispiele hierfür sind Wohnhäuser, Fabriken, Bürogebäude und Brücken.
4. Bauwerke und sonstige Anlagen: Der Begriff „bauliche Anlage“ umfasst nicht nur Gebäude, sondern auch andere Bauwerke wie Straßen, Brücken, Tunnel, Schienenwege, Deiche und Stützmauern.
Rechtliche Bedeutung bei baulichen Anlagen:
In Deutschland unterliegen die Errichtung und Nutzung von baulichen Anlagen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Regularien. Das Baurecht regelt beispielsweise, wie Gebäude gebaut werden dürfen und welche Baugenehmigungen erforderlich sind. Zudem spielen bauliche Anlagen eine entscheidende Rolle in der Bauleitplanung, bei der die zukünftige Nutzung von Flächen und die Platzierung von Gebäuden in einem bestimmten Gebiet geplant wird.
In der Praxis kann der Begriff „bauliche Anlage“ je nach Kontext und Rechtsgebiet unterschiedlich interpretiert werden. Es ist wichtig, die jeweils relevanten Gesetze und Vorschriften zu beachten, um sicherzustellen, dass Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Welche Genehmigungen benötigen bauliche Anlagen?
Die Errichtung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist genehmigungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt wurden. So dürfen zum Beispiel folgende Arten von Gebäuden verfahrensfrei errichtet werden, aber abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung:
• Garagen mit weniger als 30 Quadratmeter Grundfläche
• Gebäude in der Landwirtschaft, die nicht über eine Feuerstätte verfügen, kleiner als 100 Quadratmeter und nicht höher als fünf Meter sind
• Gebäude geringer Größe ohne Feuerstätte, Aufenthaltsräume und Toiletten
• Gartenlauben
• Gewächshäuser (Firsthöhe unter fünf Meter)
• Fahrgastunterstände
• Schutzhütten
• Terrassenüberdachungen
Es gibt weitere Ausnahmen, wie Feuerungs- und Energieerzeugungsanlagen oder Masten sowie vorübergehend aufgestellte Bauten.
Welchen Einfluss haben bauliche Anlagen auf den Immobilienwert?
Wird die Immobilie nach dem Sachwertverfahren bewertet, müssen die baulichen Anlagen gemäß ihren Herstellungskosten berücksichtigt werden, erhöhen also den Gesamtwert der Immobilie. Erfolgt eine Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren ist es nötig, dass ausreichend viele Vergleichswerte von Immobilien vorhanden sind, die über ebenfalls vergleichbare bauliche Anlagen verfügen.