Im Bebauungsplan können die überbaubaren Flächen eines Grundstücks mittels
1. Baugrenzen
2. Bebauungstiefen und
3. Baulinien
festgelegt werden. Ist eine Baulinie, auch als Fluchtlinie oder Bauflucht bezeichnet, nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt, muss die entsprechende Außenwand des Hauses punktgenau an dieser vorgegebenen Linie beginnen und enden. Im Bebauungsplan ist die Baulinie mit einer roten Strich-Punkt-Strich-Linie markiert. Grundsätzlich darf das Gebäude nicht hinter diese Grenzspur zurücktreten, so wie es bei der Baugrenze möglich ist. Vordere Baulinien verweisen auf die zur Straße hin gelegene Grundstücksgrenze, hintere beziehen sich auf die der Straße abgelegenen Grenzverläufe.
Arten von Baulinien
Es gibt verschiedene Arten von Baulinien, je nach ihrem Verwendungszweck:
- Vorgelagerte Baulinie: Diese legt fest, wie weit Gebäude von der Straße entfernt sein müssen. Sie beeinflusst das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden und das Straßenbild.
- Rückwärtige Baulinie: Diese Baulinie betrifft die Entfernung von Gebäuden zur hinteren Grundstücksgrenze. Sie kann die Größe von Hinterhöfen und Gärten beeinflussen.
- Seiten-Baulinie: Diese bestimmt den Abstand von Gebäuden zu den seitlichen Grundstücksgrenzen. Sie ist wichtig, um den Abstand zwischen benachbarten Gebäuden zu regeln und die Privatsphäre der Anwohner zu wahren.
Strenge Vorgaben regeln, wie gebaut werden darf
Umschließt eine Fluchtlinie die Grundform eines Gebäudes vollständig, muss die Hausfläche das Terrain komplett ausfüllen, was allerdings den Gestaltungsspielraum merklich beschränkt. Anbauten und andere feste Bauwerke dürfen nicht an einem Haus errichtet werden. Doch auch innerhalb der Baulinie lässt es sich nicht einfach nach Belieben bauen. Im Bebauungsplan weisen verschiedene Ziffern und Zeichen zum Beispiel darauf hin, in welcher Bauweise und Höhe ein Haus entstehen darf. Informationen über detaillierte baurechtliche Vorschriften finden Bauverantwortliche und Interessierte in der Planzeichenverordnung. Im Vergleich zur Baugrenze, die festsetzt, welche überbaubare Fläche für ein Grundstück in einem bestimmten Bereich verfügbar ist, definiert die Baulinie den genauen Standort der Bebauung. Im Normalfall erlaubt die Baufluchtlinie keinerlei Abweichungen und gilt als strenge Vorgabe.
Gibt es Ausnahmen von der Einhaltung der Baulinie?
Unter Umständen kann die Gemeinde Ausnahmen erteilen, jedoch nur bei äußerst geringfügigen Über- oder Unterschreitungen. Da es sich bei der Fluchtlinie um eine Bauvorschrift handelt, drohen teils schwerwiegende Sanktionen, wenn die Anweisungen missachtet werden. Im Bebauungsplan ist klar vermerkt, welche Art von Gebäude auf einem Grundstück steht und wo es errichtet werden darf. Gibt es eine Baulinie, muss zumindest eine Gebäudeseite des neuen Hauses exakt auf dieser Linie verlaufen. Ist geplant ein Eigenheim auf einem privaten Grundstück zu errichten, sind Fluchtlinien in der Regel nur dann eingezeichnet, wenn das Gebäude in einer Häuserfront direkt an der Straße erbaut oder in eine einheitliche Reihenhaus- bzw. Neubausiedlung eingegliedert werden soll.
Abschließendes zum Thema Baulinie
Die Baulinie ist ein wichtiger Bestandteil der Stadtplanung und Bauplanung. Sie trägt dazu bei, die Gestaltung von Städten und Gebäuden zu steuern, den Verkehrsfluss zu organisieren und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern. Die genauen Regelungen und Vorschriften bezüglich der Baulinien variieren je nach Standort und sollten von Bauherren und Planern sorgfältig beachtet werden.