Der Begriff bleibende Gemeinbedarfsflächen bezieht sich auf bestimmte Grundstücke und Flächen, die für die Allgemeinheit und das Gemeinwohl von dauerhaftem Nutzen sind und daher vor privater Bebauung oder anderen Nutzungen geschützt werden. Diese Flächen dienen öffentlichen Zwecken und sollen sicherstellen, dass wichtige soziale, kulturelle, sportliche oder infrastrukturelle Einrichtungen in einer Gemeinde erhalten bleiben.
Merkmale und Zweck von bleibenden Gemeindebedarfsflächen
Öffentliche Bedeutung: Bleibende Gemeinbedarfsflächen sind von herausragender öffentlicher Bedeutung und dienen oft als Standorte für Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Schwimmbäder, öffentliche Parks, kulturelle Einrichtungen, Feuerwehr- oder Rettungsstationen sowie kommunale Verwaltungsgebäude.
Schutz vor privater Bebauung: Der Begriff „bleibend“ weist darauf hin, dass diese Flächen in der Regel von privater Bebauung oder anderen Nutzungen ausgeschlossen sind. Dies schützt sie vor Veränderungen, die ihren ursprünglichen Zweck gefährden könnten.
Langfristige Planung: Die Bezeichnung „bleibend“ unterstreicht die langfristige Planung und das Engagement der Gemeinde oder Kommune, diese Flächen für kommende Generationen zu bewahren.
Beispiele für bleibende Gemeinbedarfsflächen
Schulen und Bildungseinrichtungen: Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen und Universitäten gehören zu den bleibenden Gemeinbedarfsflächen, die Bildungsmöglichkeiten in einer Gemeinde sichern.
Parks und Grünflächen: Öffentliche Parks und Grünflächen bieten Erholung und Freizeitmöglichkeiten für die Bewohner und tragen zur Lebensqualität bei.
Kulturelle Einrichtungen: Theater, Museen und Bibliotheken dienen der kulturellen Bildung und Unterhaltung der Gemeinschaft.
Sportanlagen: Stadien, Sportplätze und Schwimmbäder ermöglichen sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen.
Gesundheitseinrichtungen: Gesundheitszentren, Rettungsstationen und Kliniken sind wichtige Anlaufstellen im Notfall.
Schutz und Planung
Bleibende Gemeinbedarfsflächen unterliegen oft rechtlichen Bestimmungen, die ihre Nutzung und Erhaltung sicherstellen. Dies kann in Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen oder anderen kommunalen Vorschriften verankert sein. Der Schutz dieser Flächen ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass wichtige öffentliche Einrichtungen und Ressourcen für die Gemeinschaft erhalten bleiben.
Wert der bleibenden Gemeindebedarfsflächen
Der Wert bleibender Gemeinbedarfsflächen wird gemäß den WertR 2006 (den Wertermittlungsrichtlinien) kalkuliert und das Beschaffungswertprinzip findet Anwendung. Bedeutet, der Entwicklungszustand ergibt einen Flächenwert. Würde die der Öffentlichkeit zugeschriebene Zweckbindung wegfallen, wird der Entwicklungszustand in enger Abhängigkeit von der allgemeinen Situationsgebundenheit sein.
Wir unterscheiden zwischen dem Nutzungszweckwechsel, also wenn die bleibende Gemeinbedarfsfläche nach dem Eigentümerwechsel einem anderen Zweck dient, und dem Bedarfsträgerwechsel, also wenn der bisherige Zweck auch nach dem Eigentümerwechsel gleichbleibt. Letztgenannte ist die am häufigsten vorkommende Art. Nicht bewertet werden bleibende Gemeinbedarfsflächen, wenn das Gesetz vorsieht, Nutzung oder Eigentum unentgeltlich zu übertragen.
Optional lässt sich ein Anerkennungsbetrag vereinbaren und eventuell entstehende Entschädigungsansprüche sind vorab zu prüfen. Wird eine Ersatzbeschaffung angestrebt, schreibt das Gesetz das Zugrunde legen gleichwertiger Kosten anstelle des Verkehrswerts vor. Dabei entstehende Vor- und Nachteile sind entsprechend auszugleichen.