Der Bodenrichtwert ist auch unter der Bezeichnung Grundstückswert bekannt. Dabei handelt es sich um einen durchschnittlichen Wert für unbebaute Grundstücke. Dieser wird in Euro je Quadratmeter angegeben und ist zur Wertermittlung von Immobilien eine relevante Größe. Denn der Wert unbebauter Grundstücke unterliegt je nach Region starken Schwankungen. Diese lassen sich bei der Ermittlung des Verkehrswertes durch den Bodenrichtwert berücksichtigen.
Wozu dient der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist immer dann relevant, wenn es um die Bewertung unbebauter Grundstücke geht, beispielsweise:
1. beim Kauf oder Verkauf
2. zur Finanzierung
3. bei Erbschaften oder Schenkungen
4. bei steuerlichen Angelegenheiten von Grund und Boden
5. bei Scheidungsverfahren
Der Bodenrichtwert ist nicht verbindlich. Er dient somit nur als unverbindliche Grundlage, um den Wert unbebauter Grundstücke ermitteln zu können. Er lässt sich nicht mit dem tatsächlichen Preis des Grundstücks vergleichen. Jedoch dient er als Basis zur Berechnung des Grundstückspreises. Darüber hinaus müssen bei der Wertermittlung weitere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählt insbesondere die jeweils aktuelle Nachfrage nach Grundstücken in der jeweiligen Region. Denn der Bodenrichtwert wird auf der Basis von Daten aus der Vergangenheit ermittelt. Dadurch muss es sich nicht immer um einen aktuellen Wert handeln. Der ermittelte Bodenwert ist jedoch ein wichtiger Anhaltspunkt, bei welchem zusätzlich die jeweilige Marktsituation berücksichtigt werden muss.
Ermittlung des Bodenrichtwerts
Der Bodenrichtwert wird auf Basis von realen Transaktionen und Marktdaten ermittelt. Die Gutachterausschüsse sammeln und analysieren Informationen über den Kauf und Verkauf von Grundstücken in einer bestimmten Region. Dabei werden Faktoren wie Lage, Nutzungsmöglichkeiten, Bodenbeschaffenheit und städtebauliche Entwicklungen berücksichtigt.
Wer legt den Bodenrichtwert fest?
Der Bodenrichtwert wird durch einen Gutachterausschuss amtlich ermittelt und in jedem oder in jedem zweiten Jahr regional festgelegt. Berechnungsgrundlage für den Bodenwert sind die bisherigen durchschnittlichen Kaufpreise von Grundstücken, die sich innerhalb einer Gemeinde, eines Bezirks oder auch innerhalb einer Straße befinden.
Veröffentlicht wird der Bodenwert nicht in den Bebauungsplänen, sondern in der sogenannten Bodenrichtwertkarte. Damit ist er für jeden öffentlich ersichtlich und steht für die jeweilige Gemeinde, einen Ortsteil oder für Städte und Kreise zur Verfügung. Informationen zum jeweils festgelegten Bodenrichtwert lassen sich in der Regel über das Internet oder auch beim zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt kostenfrei einsehen. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen schriftlichen Anforderung beim zuständigen Amt.
Bodenrichtwertzone
Die Bewertung von Bodenrichtwerten erfolgt in Deutschland auf Ebene von Bodenrichtwertzonen. Diese Zonen sind definierte Gebiete, in denen die Bodenrichtwerte ähnlich sind und sich aufgrund von vergleichbaren Faktoren wie Lage und Nutzungsmöglichkeiten in ähnlicher Weise entwickeln. Jede Zone hat ihren eigenen Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen ermittelt wird.
Aktualisierung und Transparenz
Der Bodenrichtwert wird in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert, um den aktuellen Marktwert widerzuspiegeln. Die ermittelten Werte sind öffentlich zugänglich und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Dies ermöglicht es, faire Preise für Grundstücke festzulegen und dient als wichtige Orientierungshilfe für Immobilientransaktionen.
Insgesamt ist der Bodenrichtwert eine unverzichtbare Größe in der Immobilienbewertung und der Raumplanung. Er bietet wertvolle Informationen, die Käufern, Verkäufern, Behörden und anderen Interessengruppen bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien helfen.