Das Erben einer Immobilie ist oft ein emotionaler und bürokratischer Prozess. Wenn sich das geerbte Haus im Ausland befindet, kommen zusätzliche Herausforderungen hinzu. Es ist wichtig, sich mit den landesspezifischen Gegebenheiten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ausländische Spezialisten hinzuzuziehen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und welche besonderen Regelungen für deutsche Erben gelten oder gelten können. Die Regelungen sind von Land zu Land unterschiedlich.
Deutsche Immobiliensachverständige und ihre Befugnisse bei einem Haus im Ausland
In Deutschland genießen Immobiliensachverständige eine hohe Anerkennung und ihre Zertifizierungen sind ein Gütesiegel für fachgerechte Bewertungen, die auch von den Finanzämtern und Gerichten anerkannt werden. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass diese Befugnisse im Ausland oftmals stark eingeschränkt sind. Aber es gibt durchaus Ausnahmen, ein Beispiel hierfür ist Frankreich: Dort dürfen deutsche Immobiliensachverständige mit ihren Zertifizierungen Immobilien sach- und fachgerecht bewerten. Wenn Sie ein Objekt in Frankreich geerbt haben, dann stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Hier finden Sie mein Portfolio. In anderen Ländern sieht dies meist anders aus, und es ist notwendig, lokale Experten hinzuzuziehen.
Steuerliche Aspekte der Erbschaft eines Hauses im Ausland
Auch wenn Sie ein Haus im Ausland erben, unterliegt diese grundsätzlich der deutschen Erbschaftssteuer. Der Wert der Immobilie muss für die Besteuerung ermittelt werden, und hierbei können landesspezifische Bewertungsmethoden zum Tragen kommen. Während ein deutscher Sachverständiger in Frankreich diese Bewertung vornehmen kann, benötigen Sie in anderen Ländern die Expertise eines lokalen Fachmanns. Diese Fachleute kennen die spezifischen Bewertungsgrundlagen und können und dürfen den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie zuverlässig und objektiv ermitteln.
Schritte zur Bewertung der Immobilie
1. Kontaktaufnahme mit einem Sachverständigen
In Frankreich können Sie direkt einen deutschen Immobiliensachverständigen kontaktieren, um eine Bewertung vorzunehmen. Für andere Länder sollten Sie nach zertifizierten lokalen Experten suchen.
2. Unterlagen zusammentragen
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente der Immobilie, wie Grundbuchauszüge, Baupläne und bisherige Gutachten. Diese Unterlagen sind essenziell für eine fundierte Bewertung.
3. Bewertung durchführen lassen
Der beauftragte Sachverständige wird die Immobilie besichtigen und alle wertrelevanten Faktoren und Papiere berücksichtigen, um eine fundierte Bewertung zu erstellen.
4. Bewertungsergebnis an das Finanzamt übermitteln
Das erstellte Gutachten muss dem zuständigen deutschen Finanzamt vorgelegt werden, um die Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen. Hierbei ist die fachgerechte und marktgerechte Bewertung entscheidend, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. Erkundigen Sie sich vorab, ob es in dem Land so etwas gibt wie Stiftung Warentest oder eine Art Verbraucherzentrale, damit Sie nicht um ihr Geld betrogen werden.
Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie ein Haus im Ausland erben
Neben der Bewertung der Immobilie ist auch eine rechtliche Beratung ratsam. Ein auf internationales Erbrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbschaft zu verstehen und korrekt zu erfüllen. Vermeiden Sie Fehler, denn Fehler können teuer werden.
Ein Business eröffnen mit einer Auslandsimmobilie, statt sie selber zu nutzen
Wenn Sie ein Haus im Ausland erben, haben Sie vielleicht keine Verwendung für das Objekt, weil Sie in Deutschland beruflich oder durch Kinder gebunden sind. Aber Sie können das Objekt finanziell für sich arbeiten lassen, zumindest, wenn die Immobilie in einer für Urlauber attraktiven Gegend liegt. In manchen Ländern sind die Steuern und die Betriebskosten deutlich niedriger als in Deutschland. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Fixkosten sehr gering zu halten und höhere Gewinnmargen zu erzielen und vielleicht sogar so selber gar nicht arbeiten zu müssen, sondern sich Angestellte leisten zu können.
Der Traum vom eigenen Unternehmen in einer idyllischen Umgebung ist für viele Menschen verlockend. Selbst wenn Sie nur alle paar Monate nach dem Rechten sehen. Eine Immobilie im Ausland kann der Schlüssel zu diesem Traum sein. Ob als Ferienhaus, Gästehaus, Restaurant oder Büro – die Möglichkeiten sind vielfältig. In vielen Ländern finden Sie sehr günstiges Personal.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Jedes Land hat eigene Gesetze und Vorschriften, die Sie beachten müssen. Informieren Sie sich über:
Firmengründung: Welche Unternehmensformen gibt es? Welche Dokumente sind erforderlich?
Steuern: Wie ist das Steuersystem aufgebaut? Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Arbeitsrecht: Welche Regelungen gelten für Arbeitsverträge, Sozialversicherung und Arbeitnehmerrechte?
Lösung: Konsultieren Sie einen lokalen Anwalt und Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Zusammenfassend ist zu sagen:
Das Erben einer Immobilie im Ausland bringt besondere Herausforderungen mit sich. Es ist entscheidend, den Wert der Immobilie sachgerecht und marktgerecht zu ermitteln, um die deutsche Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen. Während deutsche Immobiliensachverständige in Frankreich die Befugnis haben, diese Bewertungen vorzunehmen, ist es in anderen Ländern notwendig, sich an lokale Experten zu wenden. Eine gründliche Vorbereitung und professionelle Beratung können Ihnen helfen, den Erbschaftsprozess reibungslos und rechtssicher zu gestalten.
Indem Sie die richtigen Schritte unternehmen und die Expertise geeigneter Fachleute nutzen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Auslandsimmobilie korrekt bewertet wird und Sie an ihrem Erbe dauerhaft Freunde haben, beziehungsweise Sie das Objekt erfolgreich zu Businesszwecken, wie Vermietungen für Urlauber, nutzen können, ohne steuerlich in Schwierigkeiten zu geraten. Auch hier gilt es sich zu Gewerbeanmeldungen und Arbeitserlaubnis rechtzeitig zu erkunden.