FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um die Immobilienbewertung
Die fachgerechte Bewertung von Immobilien erfordert ein hohes Maß an Fachwissen. Dieses Know-how ist die Grundlage einer nachhaltigen Beratung und dient Andreas Ruof und seinem Team aus erfahrenen Sachverständigen auch, um auf verschiedenste Fragestellungen gezielt eingehen zu können.
Auf dieser Seite finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Immobilienbewertung und ausgewählte Antworten von Andreas Ruof und seinen Kolleginnen und Kollegen.
Eine Immobilienbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie. Es wird der Marktwert bzw. der wahrscheinlich erzielbare Preis im Fall eines Verkaufes ermittelt.
Bei Erbschaft, Nachlass, Scheidung, Betreuung, Schenkung, Bilanzierung von Unternehmen, Portfoliobewertungen, Steuerfragen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Immobilienbewertungen von Andreas Ruof und dessen Team werden sorgfältig und professionell durchgeführt, sind korrekt und gerichtsfest.
Der Preis richtet sich vorwiegend nach dem Aufwand, dem Schwierigkeitsgrad oder eventuell nach dem geschätzten Wert der Immobilie. Der Aufwand und der Schwierigkeitsgrad hängen unter anderem ab von der Art der Immobilie (unbebautes Grundstück, Eigenheim, Mietshaus, Gewerbeimmobilie, Spezialimmobilie…). Weitere Informationen zu diesem Thema und zum geschätzten Honorar finden Sie hier.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter: 0681 945 63 92 oder nehmen Sie schriftlich Kontakt zu unserem Team auf!
Das darf im Grunde jeder, da die Bezeichnungen „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ nicht geschützt sind. Bei Ruof Immobilienbewertungen führen dies ausschließlich anerkannte Immobiliensachverständige durch, mit der höchsten auf EU-Ebene anerkannten Zertifizierung. Spezialgebiete sind z.B. Gewerbeimmobilien einschließlich Produktions-/Lagerimmobilien sowie Hotels und Gaststätten.
Vor allem Gebäudegrundrisse, Seitenschnitt, einen aktuellen Grundbuchauszug. Weitere Unterlagen können im Einzelfall notwendig sein.
Bei uns dauert die Bewertung ca. 4 – 6 Wochen, je nach Objekt, Größe, Schwierigkeit und den zu besorgenden Unterlagen.
Nein, eine Besichtigung ist zwingend notwendig um z.B. den Gebäudezustand, Schäden, Modernisierungen mit den Auswirkungen auf den Wert einschätzen zu können.
Hinweis: Auf Grund der derzeitigen Lage rund um COVID-19 werden persönliche Besichtigungen von den Kolleginnen und Kollegen unseres Teams unter Berücksichtigung aller Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt!
Für alle Arten von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien aller Art und Sonderimmobilien. Unsere Experten beraten Sie gern.
Eine fachgerechte Instandsetzung oder Modernisierung sowie ein guter Gesamteindruck, fehlende wertbeeinflussende Eintragungen in Abt. II des Grundbuches oder ähnliches können den Wert einer Immobilie steigern.
Hier sind insbesondere das Alter, Baumängel, ein schlechter Zustand, eine schlechte Lage, Lärm- oder Emissionsbelastungen anzuführen. Auch im Grundbuch in Abteilung II eingetragene Rechte zu Lasten des Immobilieneigentums mindern den Wert einer Immobilie.
Die in Abt. II des Grundbuches eingetragenen Rechte und Lasten wirken sich im Einzelfall sehr individuell auf den Verkehrswert einer Immobilie aus. Nur eine professionelle Bewertung dieser Rechte kann dem korrekt Rechnung tragen.
Ein zertifizierter Gutachter verfügt über eine weitaus größere Sachkompetenz als ein Makler und ist interessenneutral. Nur er kann alle wertsteigernden und wertmindernden Faktoren angemessen beurteilen. Jede Immobilie ist einzigartig und bedarf einer Wertung aller vorhandenen Gegebenheiten. Kostenlose Online-Gutachten sind viel zu ungenau und können ein verzerrtes Bild wiedergeben. Davon ist ausdrücklich abzuraten.
Der Sachverständige ermittelt den nachhaltig erzielbaren Wert. Derzeit werden, abhängig von der Lage und der Art der zu verkaufenden Immobilie, Preise am Markt erzielt, die deutlich über dem Wert liegen können.