Berufsausbildungen und Qualifikationen von Immobilienbewertern

Bewertungssachverständige für Immobilien kommen oft z.B. aus den Berufen der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Betriebs- und Immobilienwirtschaft oder auch Quereinsteiger sind in diesen Bereichen tätig.

Weiterführende Abschlüsse und Qualifikationen für Sachverständige der Immobilienbewertung werden z. B. von Akademien, den Industrie- und Handelskammern, den Ingenieurkammern sowie von Zertifizierungsstellen vergeben, die zusätzlich zu den Berufsstudien und Berufsausbildungen erworben werden müssen.

Die höchsten Qualifikationen in der Immobilienbewertung sind die öffentliche Bestellung und Vereidigung auf Deutschlandebene sowie auf Europa-Ebene die EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012.

Die EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 wird von akkreditierten und nicht akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben. Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle wird von einer Behörde überwacht.

Gutachten werden z.B. von Finanzämtern nur anerkannt werden, wenn diese von einem Sachverständigen erstellt sind, der von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde oder öffentlich bestellt und vereidigt ist. Ein alleiniger Berufsabschluss z. B. als Architekt ist dafür nicht ausreichend.

Die EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ist in der Qualifikation der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichzusetzen.

Wir verweisen auf unsere höchste national und international anerkannte Qualifikation (Anerkennung der Gutachten von z.B. Gerichten, Finanzämtern, sonstigen Behörden, Banken usw.):

EU-zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 für die Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (akkreditierte Zertifizierungsstelle *)

(*Zertif. Nr. S 1437 IQ-Zert; DAkkS, Deutsche Akkreditierungsstelle D-ZP-18541-04-00)

Unsere Gutachten können für alle Anlässe eingesetzt werden, wo Sie sich auf die Ergebnisse verlassen müssen / möchten, da eine aufwendige Recherche zu Grunde liegt und die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich berücksichtigt werden. Aus diesem Grund werden von uns keine Kurzgutachten erstellt.