Vergleichswertverfahren zur Immobilienbewertung

Das Vergleichswertverfahren ist ein durch den Paragraphen 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregeltes Verfahren, um den Immobilienwert zu ermitteln. Bei diesem Verfahren wird der Marktwert aus dem Vergleich mit tatsächlich realisierten Verkaufspreisen ähnlicher Objekte berechnet. Das Vorhandensein der Verkehrswerte vergleichbarer Immobilien bestimmt somit über die Anwendbarkeit dieses Verfahrens. Welche Faktoren berücksichtigt die Immobilienwertermittlungsverordnung? Dieses Verfahren bezieht…
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Teilflächen

Unselbstständige Flächen, also jene, die von einer wirtschaftlichen Einheit abgetrennt sind, bezeichnet man im Baubereich als Teilflächen. Mit einer solchen Abtrennung soll erreicht werden, dass ein Gemeinbedarf erfüllt werden kann. Neben Vorgarten- sind auch Hinter-, Vor-, Seiten- und Vorderland Beispiele für Teilflächen, die sowohl bebaut und nicht bebaut als auch nicht bebaubar oder beschränkt sein…
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Pachtwertverfahren

Das Pachtwertverfahren (PWV) wird genutzt, um die Jahresnettokaltmiete von einer gepachteten Immobilie oder einer Landpacht ermitteln zu können. Berücksichtigt werden die marktüblichen Liegenschaftszinsen, die der Kapitalisierung dienen, wofür die Restnutzungsdauer zugrundeliegt, nebst den Bewirtschaftungskosten. Letztere zieht man beim PWV vom erzielbaren Gesamtumsatz ab, sodass der Grundstücksreinertrag entsteht. Aus dem Grundstücksertragswert wird der Verkehrswert gemäß §…
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Was ist unter einem Wegerecht zu verstehen?

Das Wegerecht erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, auf einem fremden Grundstück einen Geh- oder Fahrweg als Durchfahrt zu benutzen. Ein wäre zum Beispiel, dass das eigene Grundstück nur über das Nachbargrundstück erreichbar ist. In der Praxis führt das Wegerecht oft zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn. Der Gesetzgeber regelt daher die Wegerecht Pflichten, die gerichtlich eingefordert…
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Verwaltungskosten

Im Wohn- und Baubereich sind die Verwaltungskosten ein Punkt in der Kostenrechnung; eine konkrete Definition für diesen Begriff gibt es allerdings nicht, weil die Kosten, die beim Bewirtschaften von Unternehmen, Gebäuden und sonstigen Wirtschaftseinheiten nicht ganz klar abgegrenzt werden können. Ist es der Eigentümer selbst, der die zur Verwaltung zählende Arbeiten verrichtet, werden auch die…
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Unland

Werfen Flächen aufgrund ihrer Beschaffenheit, die keine Nutzung zulässt, keine Erträge ab, bezeichnet man sie in de Land- und Forstwirtschaft als Unland. Maßnahmen zur Kultivierung solcher als Unland ausgewiesenen Flächen sind nicht möglich. Beispiele für Unland sind etwa Stein- und Felslandschaften sowie Sandflächen oder Schutthalden.
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Mietspiegel

Es besteht keine Pflicht, einen Mietspiegel zu erstellen, um ortsübliche Vergleichsmieten übersichtlich darzustellen; gibt es allerdings einen Mietspiegel, schreibt § 558 BGB vor, ihn für Mieterhöhungen heranzuziehen. Wird ein Mietspiegel vereinbart, ist er seitens der Mieter (Mietervereine), Vermieter (Hausbesitzervereine) und Stadt/Gemeinde zu vereinbaren und anzuerkennen. Unterschieden werden nach Wissenschaftsgrundsätzen erarbeitete qualifizierte und von Kommunen, Hausbesitzer-/Mieterverein erstellte…
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Wärmeschutzverordnung

Die 1982 erlassene Wärmeschutzverordnung wurde am 01. Januar 1995 durch die „Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden“ ersetzt, wird kurz aber noch immer Wärmeschutzverordnung genannt. Ziele sind das Reduzieren der Belastung der Atmosphäre mit klimarelevanten Gasen, allen voran CO2, das Schonen endlicher Energieressourcen aus fossilen Trägern (Erdgas, -öl, Kohle), energiepolitische Unabhängigkeit sowie das Schonen…
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Umlegung

Werden Grundstücke neu zugeschnitten, um ihre Nutzbarkeit zu optimieren, spricht man im Baurecht von einer Umlegung. Diese kann in nachbarschaftlichem Einvernehmen stattfinden oder seitens öffentlicher Hand mittels Enteignung, wofür eine Ersatzleistung an den bisherigen Grundstückseigentümer fällig wird. Bei der Umlegung sind (Rechts-)Vorschriften wie etwa der anerkannte Bebauungsplan zwingend zu beachten.
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