Gebäude mittlerer Höhe

Bei Gebäuden mittlerer Höhe gelten spezifische Vorgaben für die Höhe des Fußbodens von bewohnten Räumen oder Geschossen über der Geländeoberfläche. Gemäß diesen Richtlinien darf der Fußboden eines bewohnten Raumes oder Geschosses über sieben Meter, jedoch höchstens 22 Meter über der Geländeoberfläche liegen. Diese Regelung dient der Regulation der Gebäudehöhe in urbanen und ländlichen Gebieten und…
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