Nicht-normierte Verfahren

Nicht-normierte Verfahren zur Ermittlung des Werts von Grundstücken und Immobilien basieren auf finanzmathematischen Methoden. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) als rechtliche Grundlage nutzend, geht man bei der Bewertung vom Vergleichswertverfahren aus. Discounted-Cash-Flow, Zielbaumverfahren, vereinfachtes Ertragsverfahren, deduktive Bodenwertermittlung (Residualverfahren) und Regressionsanalyse sind Beispiele für nicht-normierte Verfahren.
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Zielbaumverfahren

Zur Marktwertermittlung von Immobilien wird das Zielbaumverfahren genutzt, das als sogenannte Nutzwertanalyse dem indirekten Vergleichswertverfahren ähnelt. Der Vergleich von Merkmalen zu bewertender Grundstücke mit Vergleichsgrundstücken auf Basis der WertV inklusive dem Berücksichtigen von etwaigen Abweichungen ist Inhalt des Zielbaumverfahrens. Abweichungen sind zu gliedern und mittels Punktesystem in Form von Ab-/Zuschlägen zusammenzufassen.
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