Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen, die sich in künftige, abgehende und bleibende Gemeinbedarfsflächen unterscheiden, sind einem öffentlichen Zweck zugeschrieben und dienen dabei der Allgemeinheit. Beispiele sind: Sportlich ausgelegte, religiöse, soziale oder kulturelle Anlagen und Einrichtungen. Gemeinbedarfsflächen gehören der öffentlichen Hand und da das Nutzen der Flächen der Allgemeinheit gilt, ist das private Streben nach Gewinn ausgeschlossen. Typen von Gemeinbedarfsflächen…
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Künftige Gemeinbedarfsflächen

Werden Grundstücke in Zukunft zur Landesverteidigung genutzt oder erfüllen einen anderen Nutzen im Sinne der Allgemeinheit, spricht man von künftigen Gemeinbedarfsflächen. Als Zeitpunkt wird bei künftigen Gemeinbedarfsflächen jener angesetzt, ab dem eine konjunkturelle Weiterentwicklung als ausgeschlossen festgestellt wird. Maßgeblich wird der Wert von künftigen Gemeinbedarfsflächen durch die entschädigungsrechtlichen Vorschriften in der WertR 2006 mitbestimmt.
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