Teilflächen

Unselbstständige Flächen, also jene, die von einer wirtschaftlichen Einheit abgetrennt sind, bezeichnet man im Baubereich als Teilflächen. Mit einer solchen Abtrennung soll erreicht werden, dass ein Gemeinbedarf erfüllt werden kann. Neben Vorgarten- sind auch Hinter-, Vor-, Seiten- und Vorderland Beispiele für Teilflächen, die sowohl bebaut und nicht bebaut als auch nicht bebaubar oder beschränkt sein…
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