Grunddienstbarkeit – Einräumung von Rechten für Eigentümer anderer Grundstücke

Die Grunddienstbarkeit ist ein im deutschen Immobilienrecht verankerter Begriff, der ein beschränktes dingliches Recht beschreibt, das zugunsten des Eigentümers eines herrschenden Grundstücks an einem belasteten (dienenden) Grundstück besteht. Es handelt sich dabei um ein Nutzungsrecht, das in das Grundbuch eingetragen wird und rechtlich bindend ist. Arten der Grunddienstbarkeit Die Grunddienstbarkeit kann vielfältige Formen annehmen, je…
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