Ein Wasserschaden im Haus ist mit viel Arbeit, Ärger und hohen Kosten verbunden. Im Ernstfall ist schnelles Handeln erforderlich, um den Wasserschaden zu begrenzen und die Folgen so schnell wie möglich zu beseitigen. Meist ist ein Rohrbruch die Ursache von Wasserschäden, und je länger es bis zur Entdeckung dauert, desto verheerender können die Folgen sein. Es stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt und wie man sich durch eine Versicherung vor den finanziellen Folgen schützen kann.
Wodurch werden Wasserschäden verursacht?
Der Wasserschaden kann durch Ereignisse innerhalb und außerhalb der Wohnung verursacht werden:
- Rohrbruch
- defekte Wasch- oder Geschirrspülmaschine
- übergelaufene Badewanne
- undichtes Dach
- Schäden an der Fassade des Hauses
- Hochwasser
- Starkregen
Wird durch das Wasser die Bausubstanz beschädigt, hat dies die schlimmsten Konsequenzen, denn dann sind umfangreiche, teure Sanierungsmaßnahmen notwendig. Den Wasserschaden erkennt man nicht nur an in der Wohnung oder im Keller stehendem Wasser. Wasserflecken an den Wänden oder Fließgeräusche in der Leitung sind ebenfalls Alarmsignale, die man nicht ignorieren sollte. Ist ein Abwasserrohr defekt, macht sich dies häufig durch unangenehmen Geruch bemerkbar.
Was muss man bei einem Wasserschaden sofort unternehmen?
Beim Entdecken des Wasserschadens ist schnelles, umsichtiges Handeln nötig:
- Wasserzufuhr abstellen
- Stromzufuhr im betroffenen Bereich unterbrechen
- Wasser beseitigen
- Einrichtungsgegenstände trocknen
- Bei tropfender Decke Möbel abdecken
- Lüften
- Schaden dokumentieren (Fotos)
- Versicherung informieren
Wie kann man die Trocknung nach einem Wasserschaden beschleunigen?
Ist ein Rohrbruch der Grund für den Wasserschaden, sollte umgehend ein Fachmann mit der Reparatur beauftragt werden. Es gibt Verfahren, mit denen das Leck geortet wird, ohne dass dafür die Fliesen zerstört werden müssen. Wenn die Ursache beseitigt wurde, kann mit der Trocknung begonnen werden.
Die Trocknung von oberflächlichen Wasserschäden an Möbeln, Böden und Wänden ist meist nach wenigen Tagen abgeschlossen. Problematischer ist es, wenn das Wasser ins Mauerwerk eingedrungen ist. Dann kann die Trocknung mehrere Monate dauern. Bei ausgedehnten Wasserschäden sollte man einen Fachbetrieb engagieren, der verschiedene Trockner einsetzt, um Wände, Decken und Böden zu trocknen:
- Kondensationstrockner
- Adsorptionstrockner
- Infrarot- und Dunkelstrahler
Die gründliche Trocknung ist die wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung von Folgeschäden durch feuchtes Mauerwerk. Neben der Gefahr der Schimmelbildung führt Feuchtigkeit in Mauern, Böden und Decken außerdem dazu, dass sich die Wärmeisolierung verschlechtert und dadurch hohe Heizkosten entstehen.
Wie kann man der Bildung von Schimmel vorbeugen?
Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit. Je länger Wände und Böden feucht oder sogar nass sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich Schimmel bildet. Deswegen ist es sehr wichtig, mit einer geeigneten Trocknungsmethode dafür zu sorgen, dass die Nässe schnell verschwindet.
Besonderes Augenmerk sollte nach einem Wasserschaden auf Hohlräume in den Wänden gelegt werden.
Gemauerte Wände trocknen schneller, bei Hohlraumwänden muss häufig die Wand aufgestemmt werden, um nasses oder bereits verschimmeltes Material zu entfernen. Auch Decken, die mit Gipsplatten verkleidet sind, müssen meist geöffnet werden, um eine Schimmelbildung zu verhindern oder zu beseitigen.
Beim Fußboden muss ebenfalls auf Hohlräume, wie sie bei der schwimmenden Verlegung von Estrich auf einer Dämmschicht entstehen, geachtet werden. Im schlimmsten Fall sind Kernbohrungen oder ein kompletter Neuaufbau der Dämmschicht nötig.
Wann übernimmt die Versicherung einen Wasserschaden?
Für Schäden, die von Leitungswasser verursacht werden, ist die Hausratversicherung zuständig, die den Schaden an Möbeln und Inventar bezahlt. Diese Versicherung übernimmt auch den Ausgleich von Kosten für eine Hotelunterbringung und Aufräumarbeiten. Wer ein Wasserbett oder ein großes Aquarium besitzt, sollte die Risiken in seine Hausratversicherung aufnehmen lassen.
Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ist für Schäden am Gebäude zuständig und bezahlt die Sanierung von Böden, Wänden, aber auch von Heizungs- und Sanitäranlagen. Für die Absicherung vor Wasserschäden durch Unwetter (Starkregen, Hochwasser, Rückstau) benötigt man eine Elementarschadenversicherung. Hat man durch fahrlässiges Verhalten einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung verursacht, kommt die Privathaftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden auf.
Wer bezahlt die Beseitigung des Wasserschadens in einer Mietwohnung?
Es gilt generell der Grundsatz, dass der Verursacher für die Schäden bezahlen muss. Hat der Mieter den Wasserschaden selbst verursacht, zahlt seine Hausratversicherung die Schäden am eigenen Hausrat. Die Haftpflichtversicherung hingegen zahlt die Schäden am Gebäude oder in der Nachbarwohnung.
Für die Bezahlung von Schäden nach einem Rohrbruch ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Allerdings sind Mieter selbst für ihren Hausrat verantwortlich. Sie können nur dann Schadensersatz vom Vermieter verlangen, wenn sie nachweisen, dass dieser den Wasserschaden hätte vermeiden können.
Auch eine Mietminderung kann unter Umständen geltend gemacht werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat. Sie ist aber auch möglich, wenn der Mieter durch den Lärm der Trocknungsgeräte gestört wird oder die Räume zeitweise nicht nutzen kann.
Wer zahlt für Wasserschäden in der Eigentumswohnung?
Auch hier gilt das Verursacherprinzip. Es muss die Versicherung desjenigen für die Schäden aufkommen, in dessen Eigentumswohnung der Schaden verursacht wurde. Für Schäden an benachbarten Wohnungen ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
Wann muss man den Wasserschaden melden?
Wasserschäden müssen umgehend gemeldet werden, denn mit einem schnellen Eingreifen kann der Schaden begrenzt werden. Eine detaillierte Dokumentation des Schadens durch Fotos und Auflistung der Schäden am Hausrat und dem Gebäude erleichtert die Regulierung durch die Versicherung.
Bei der Wertermittlung einer Immobilie werden Wasserschäden, Schimmel oder die drohende Gefahr solcher Schäden durch spezialisierte Sachverständige beurteilt. Rückstände eines Wasserschadens oder das Vorhandensein alter, defekter Leitungen fließen in eine Immobilienbewertung mit ein und können den Wert der Immobilie erheblich schmälern.
Verwendete Bilder in diesem Beitrag:
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