Die staatliche KfW-Bank fördert Haushalte beim Austausch der Heiztechnik, sofern dadurch die Energieeffizienz des Hauses verbessert wird. Doch wem kommt die Heizungsförderung der KfW zugute? Wer kann sich bis zu 70 % Zuschuss vom Staat holen? Der Einbau einer umweltfreundlichen Heizung wird vom Staat unterstützt. Dazu gehören Zuschüsse sowie zinsgünstige Kredite. Heute schauen wir uns die Förderkonditionen der KfW, die Fristen und die Antragsverfahren an. Es gibt einen staatlichen Zuschuss für den Austausch der Heizung von bis zu 23.500 Euro, das sollte sich niemand entgehen lassen. Die Heizungsförderung der KfW steht jeder Person mit Eigentum zur Verfügung, zusätzlich ist ein Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro möglich. Zitat der KfW-Bank: „Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.“
Welche Heizungen fallen in die Heizungsförderung der KfW?
Die staatliche KfW-Bank fördert den Einbau energieeffizienter Heizsysteme sowie Anlagen zur Unterstützung der Heizung und den Anschluss an ein Gebäude- oder Fernwärmenetz mit finanziellen Zuschüssen. Diese Förderung soll dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken, die CO₂-Emissionen zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Gefördert werden sowohl moderne Heizungen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, als auch technische Maßnahmen, die die Effizienz bestehender Systeme erhöhen. Durch diese Zuschüsse möchte die KfW Hausbesitzer motivieren, in nachhaltige Heizlösungen zu investieren und damit die Umwelt nachhaltig zu schonen. Zudem schont es ja auch Ihren Kontostand, wenn Sie weniger heizen müssen.
Was fällt alles unter die Förderungen?
Die Basisförderung:
Private Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbstgenutzten Hauses können im Rahmen der Basisförderung einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Die KfW unterstützt dabei nicht nur die Kosten für das Material der energetischen Sanierungsmaßnahme, sondern auch die Ausgaben für die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme, sowie die Fachplanung und Baubegleitung.
Es gibt aber noch diverse Zusatzförderungen
Effizienzbonus:
Wird eine Wärmepumpe installiert, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, kann zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt werden.
Emissionsminderungszuschlag:
Dieser Zuschlag ist für die Installation von Biomasseanlagen vorgesehen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten. Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro und wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt. Wenn Sie alles kombinieren, was sich kombinieren lässt, können Sie mitunter 70 % fördern lassen!
Einkommensbonus:
Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können für ihre selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit einen zusätzlichen Bonus von 30 % erhalten. Warum das Geringverdienern nicht zugutekommt bleibt natürlich aus Sich der sozialen Gerechtigkeit fraglich.
Klimageschwindigkeitsbonus:
Für den frühzeitigen Austausch alter, ineffizienter Heizungen in einem selbstgenutzten Wohngebäude gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %. Förderfähig sind funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Ab 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 % reduziert. Wer schnell ist, wird also belohnt.
BAFA fördert ebenso Maßnahmen an Haus und Heizung
Nutzen Sie als Privatperson, Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Kommune, Unternehmen oder andere juristische Person die Förderungen, wenn Sie auf erneuerbare Wärme für Ihre Heizungsanlagen setzen. Erkundigen Sie sich bei dem BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) Das BAFA fördert bis zu 15 Prozent der Kosten für eine Optimierung der Isolierung, Anlagentechnik und das Gebäudenetze sowie der Heizungsanlage.
Antrag auf Heizungsförderung der KfW und BAFA
Die Zuschuss-Förderprogramme können Sie online bei der KfW oder beim BAFA beantragen. Nach Erhalt einer Förderzusage besteht die Möglichkeit, einen ergänzenden Kredit der KfW in Anspruch zu nehmen. Dieser Kredit kann über einen Finanzierungspartner, wie beispielsweise Ihrem Kreditinstitut, beantragt werden. Die Summe der möglichen Aufwendungen ist für den Antrag entscheidend und kann nicht mehr nach oben hinaus geändert werden. Bedenken Sie dies bei Ihrer Kalkulation, weniger ist mehr können Sie hier getrost vergessen.
Zusätzlichen auch noch Steuern sparen
Je weniger Wärme die Heizung bereitstellen muss, desto geringer kann ihre Leistung gewählt werden. Das führt zu niedrigeren Kosten, sowohl bei der Anschaffung als auch bei den laufenden Betriebskosten. Daher kann es oft sinnvoll sein, zunächst die Wärmeverluste des Hauses zu minimieren – etwa durch die Dämmung der Fassade, der Fenster, der Kellerdecke und des Daches – bevor eine neue Heizung installiert wird. So wird der Wärmebedarf gesenkt, und die neue Heizungsanlage kann kleiner, effizienter und kostengünstiger ausgelegt werden. Die bessere Isolation ist auch förderfähig, wie wir bereits oben gelernt haben.
Für Dämmmaßnahmen können Sie einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Alternativ zur Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Privatpersonen auch 20 Prozent der förderfähigen Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen. Diese steuerliche Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für energetische Sanierungen zu reduzieren, insbesondere wenn keine direkte Zuschussförderung, zum Beispiel die Heizungsförderung der KfW Bank, in Anspruch genommen wird.